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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 17/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs 1 der Salzburger Landtagswahlordnung 1998, LGBl Nr 116, in der geltenden Fassung wird kundgemacht, dass auf die Wahlbezirke ( und § 33 Abs 3 der Salzburger Landtagswahlordnung 1998) folgende Zahl von Mandaten für die Wahl des Salzburger Landtages entfällt:

Wahlbezirksnummer

Wahlbezirk

Zahl der Mandate

1

Hallein

4

2

Salzburg-Stadt

9

3

Salzburg-Umgebung

10

4

St Johann im Pongau

5

5

Tamsweg

2

6

Zell am See

6

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.