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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 40/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Salzburger Landtagswahlordnung 1978, LGBl. Nr. 82, in der geltenden Fassung wird kundgemacht, daß auf die Wahlbezirke (§ 1 Abs. 2 und § 35 Abs. 3 der Salzburger Landtagswahlordnung 1978) folgende Zahl von Mandaten für die Wahl des Salzburger Landtages entfällt:

Wahlbezirksnummer Wahlbezirk Zahl der Mandate

1 Hallein 4

2 Salzburg-Stadt 10

3 Salzburg-Umgebung 9

4 St. Johann im Pongau 5

5 Tamsweg 2

6 Zell am See 6

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.