Zwingende Bestimmungen
. Von , , und erster Satz und Z 1 bis Z 3 kann nicht zum Nachteil des Versicherungskunden abgegangen werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zwingende Bestimmungen
. Von , , und erster Satz und Z 1 bis Z 3 kann nicht zum Nachteil des Versicherungskunden abgegangen werden.