Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

8. Abschnitt

Schlußbestimmungen

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

36

Die in diesem Gesetz der Stadtgemeinde Salzburg zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.