8. Abschnitt
Schlußbestimmungen
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
36
Die in diesem Gesetz der Stadtgemeinde Salzburg zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
8. Abschnitt
Schlußbestimmungen
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
36
Die in diesem Gesetz der Stadtgemeinde Salzburg zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.