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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 57/1930

Die Vereinigten Staaten von Mexiko haben dem Schweizerischen Bundesrat ihren Beitritt zum Pariser Unionsvertrag vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900, in Washington am 2. Juni 1911 und im Haag am 6. November 1925 (B. G. Bl. Nr. 114 vom Jahre 1928), und zum Madrider Abkommen vom 14. April 1891, betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900, in Washington am 2. Juni 1911 und im Haag am 6. November 1925 (B. G. Bl. Nr. 115 vom Jahre 1928), angezeigt.

Dieser Beitritt ist mit dem 16. Jänner 1930 wirksam geworden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 57/1930 · Stammfassung

Fassungen ab: 27.02.1930

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

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