Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 6

OPERATIONSASSISTENZ

MAB-Basismodul (Anlage 1) und MAB-Aufbaumodul

= 1 100 Mindeststunden GESAMT

Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Operationsassistenz hat mindestens 1 100 Stunden zu umfassen. Von den 1 100 Stunden müssen mindestens 550 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 392 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.

Die verbleibende Differenz von 158 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 100 – 550 – 272 – 120) ist durch das Curriculum () bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.

MAB-Aufbaumodul

Theoretische Ausbildung

Unterrichtsfächer/Inhalte

Mindeststunden

Leistungsfeststellung und –beurteilung durch

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme

40

Lehrkraft

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Skeletto-muskuläres System

40

Lehrkraft

Arbeitsplatz Operationssaal

155

Prüfungskommission

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation

30

Lehrkraft

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

7

Lehrkraft

Mindeststunden

272

Praktische Ausbildung

Praktikumsstellen

Fachbereich

Mindeststunden

Krankenanstalt

Operationssaal - für Traumatologie/Orthopädie, - für Viszeral-/Gefäßchirurgie, - nach Wahl

550