Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 20

Bezeichnung und Adresse des Lehrgangs bzw. der Schule, Rechtsträger sowie DVR-Nummer

DIPLOM

(Anm.: Anlage 20 ist als PDF dokumentiert.

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 254/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 20 wird die Wortfolge „MEDIZINISCHE FACHASSISTENZ“ durch die Wortfolge „DIPLOMIERTER MEDIZINISCHER FACHASSISTENT (MFA) / DIPLOMIERTE MEDIZINISCHE FACHASSISTENTIN (MFA)“ ersetzt.“.)