Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 16

Qualifikationsprofil ORDINATIONSASSISTENT/IN

I. Medizinischer Bereich

Der/Die Absolvent/in

1. hat Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho-)Physiologie und versteht die einschlägige medizinische Terminologie;

2. kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen (einschließlich Hygiene- und Entsorgungsplan) in ärztlichen Ordinationsstätten, ärztlichen Gruppenpraxen bzw. Ambulatorien und Sanitätsbehörden sowie die Rolle und Funktion von Ordinationsassistenten/-innen in den genannten Einrichtungen;

3. hat einen Einblick in das Regelwerk, welches für die unmittelbare Patientenbetreuung in der Ordinationsstätte erforderlich ist (Sozialversicherung, Krankentransport, Gesundheitsberufe einschließlich Facharztbereiche und deren Leistungsschwerpunkte);

4. kennt die in der Primärversorgung häufig auftretenden Krankheiten und Infektionsrisiken sowie die notwendigen Selbstschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz;

5. kann die ihr/ihm übertragenen Maßnahmen entsprechend dem Hygiene- und Entsorgungsplan durchführen;

6. hat Grundkenntnisse betreffend Gebarung und Verschreibung von Arzneimitteln und Medizinprodukten;

7. hat Grundkenntnisse über standardisierte diagnostische und therapeutische Maßnahmen (z. B. EEG, EKG, Audiometrien), kennt die im Rahmen dieser Untersuchungen/Interventionen zum Einsatz kommenden Geräte, Materialien bzw. Utensilien und kann diese im eigenen Aufgabenbereich fachgerecht bedienen bzw. anwenden;

8. kann folgende, häufig angewendete Untersuchungen/Interventionen vorbereiten, durchführen und nachbereiten und kennt die Vorgangsweise bei möglichen Fehlerquellen und Komplikationen (z. B. Erste-Hilfe-Maßnahmen):

– Erhebung medizinischer Basisdaten,

– Blutabnahme aus der Kapillare und aus der Vene (ausgenommen bei Kindern),

– Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen mittels Schnelltestverfahren (point of care testing).

9. kann Gewebe- bzw. Untersuchungsmaterial (z. B. Blutproben, Gewebe) versandgerecht aufbereiten und weiterleiten;

10. handelt gemäß den Vorgaben bezüglich Sterilität und Hygiene;

11. handelt innerhalb der rechtlichen und fachlichen Grenzen seines/ihres Berufs;

12. erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;

13. wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.

II. Administration

Der/Die Absolvent/in

1. kann mit gängigen Bürogeräten (z. B. Telefon, Scanner, Kopierer) umgehen;

2. kann ordinationsspezifische EDV-Systeme anwenden;

3. kennt die Prinzipien der elektronischen Patienten- bzw. Arzneimitteladministration, z. B. e-card, Arzneimittelbewilligungsservice (ABS) und Erstattungskodex (EKO);

4. kennt die Prinzipien der Abrechnung mit den Sozialversicherungen und Privatpatienten/-innen einschließlich Mahnwesen;

5. kann typische Geschäftsbriefe aufsetzen bzw. Korrespondenzen abwickeln;

6. kennt die Grundzüge der Buchführung zur Verwaltung einer Handkassa;

7. kann Patienten/-innen beim Ausfüllen gängiger Formulare bzw. Anträge anleiten.