Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. Nr. 256/1994

Weitere Inhalte

03.02.1993

Weitere Inhalte

Deutsch, Französisch

Weitere Inhalte

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Weitere Inhalte

Die Mitteilungen gemäß Art. II wurden am 8. Juni 1993 bzw. 24. Februar 1994 abgegeben; die Ergänzung tritt gemäß ihrem Art. II mit 24. April 1994 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Französischen Republik,

unter Bezugnahme auf das Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Verfassung des Lycée Français in Wien vom 4. Mai 1982 *),

haben vereinbart:

_______________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 44/1983

Artikel I

(Anm.: es folgen die Änderungen)

Artikel II

Jede der Vertragsparteien teilt der anderen die Erfüllung der für das Inkrafttreten dieses Übereinkommens erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen mit. Dieses Übereinkommen tritt zwei Monate nach dem Datum der letzten dieser Mitteilungen in Kraft.

Geschehen zu Paris, am 3. Februar 1993 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 256/1994 · Stammfassung

Fassungen ab: 24.04.1994

Erfasste Bestimmungen: Art. 1, Art. 2

BGBl. Nr. 256/1994

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.