Artikel I
(Anm.: es folgen die Änderungen)
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: BGBl. Nr. 256/1994
03.02.1993
Deutsch, Französisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Art. II wurden am 8. Juni 1993 bzw. 24. Februar 1994 abgegeben; die Ergänzung tritt gemäß ihrem Art. II mit 24. April 1994 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Französischen Republik,
unter Bezugnahme auf das Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Verfassung des Lycée Français in Wien vom 4. Mai 1982 *),
haben vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 44/1983
Artikel I
(Anm.: es folgen die Änderungen)
Artikel II
Jede der Vertragsparteien teilt der anderen die Erfüllung der für das Inkrafttreten dieses Übereinkommens erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen mit. Dieses Übereinkommen tritt zwei Monate nach dem Datum der letzten dieser Mitteilungen in Kraft.
Geschehen zu Paris, am 3. Februar 1993 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
Fassungen ab: 24.04.1994
Erfasste Bestimmungen: Art. 1, Art. 2
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