Artikel II
Die Prüfungskandidaten werden Anfang März durch das Prüfungszentrum Wien bei der für die Ablegung der zusätzlichen Reifeprüfung bestehenden Prüfungskommission beim Stadtschulrat für Wien zu dieser zusätzlichen Reifeprüfung angemeldet.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel II
Die Prüfungskandidaten werden Anfang März durch das Prüfungszentrum Wien bei der für die Ablegung der zusätzlichen Reifeprüfung bestehenden Prüfungskommission beim Stadtschulrat für Wien zu dieser zusätzlichen Reifeprüfung angemeldet.