Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II

Die Prüfungskandidaten werden Anfang März durch das Prüfungszentrum Wien bei der für die Ablegung der zusätzlichen Reifeprüfung bestehenden Prüfungskommission beim Stadtschulrat für Wien zu dieser zusätzlichen Reifeprüfung angemeldet.