13. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Zuständigkeit
. Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist die Austro Control GmbH.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
13. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Zuständigkeit
. Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist die Austro Control GmbH.