Selbstständige Erledigung von Aufgaben
Der Leiter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation kann die Abteilungsleiter und sonstigen Bediensteten schriftlich mit der selbstständigen Erledigung von Aufgaben beauftragen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Selbstständige Erledigung von Aufgaben
Der Leiter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation kann die Abteilungsleiter und sonstigen Bediensteten schriftlich mit der selbstständigen Erledigung von Aufgaben beauftragen.