Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Selbstständige Erledigung von Aufgaben

Der Leiter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation kann die Abteilungsleiter und sonstigen Bediensteten schriftlich mit der selbstständigen Erledigung von Aufgaben beauftragen.