Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung derselben nächstfolgenden Monatsersten in Kraft.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung derselben nächstfolgenden Monatsersten in Kraft.