Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diesem Übereinkommen sind beigefügt:

– ein Protokoll Nr. 1 über bestimmte Zuständigkeits-, Verfahrens- und Vollstreckungsfragen;

– ein Protokoll Nr. 2 über die einheitliche Auslegung des Übereinkommens;

– ein Protokoll Nr. 3 über die Anwendung von .

Diese Protokolle sind Bestandteil des Übereinkommens.