Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegen die Entscheidung, die über den in vorgesehenen Rechtsbehelf ergangen ist, finden nur statt

– in Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden: die Kassationsbeschwerde;

– in Dänemark: ein Verfahren vor dem „højesteret“ mit Zustimmung des Justizministers;

– in der Bundesrepublik Deutschland: die Rechtsbeschwerde;

– in Irland: ein auf Rechtsfragen beschränkter Rechtsbehelf bei dem „Supreme Court“;

– in Island: ein Rechtsbehelf bei dem

Abbildung aus dem RIS-Dokument

;

– in Norwegen: ein Rechtsbehelf (kjaeremal oder anke) bei dem „Hoyesteretts kjaeremalsutvalg“ oder dem „Hoyesterett“;

– in Österreich: der Revisionsrekurs;

– in Portugal: ein auf Rechtsfragen beschränkter Rechtsbehelf;

– in der Schweiz: die staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht/recours de droit public devant le tribunal fédéral/ricorso di diritto pubblico davanti al tribunale federale;

– in Finnland: ein Rechtsbehelf beim „korkein oikeus/högsta domstolen“;

– in Schweden: ein Rechtsbehelf beim „högsta domstolen“;

– im Vereinigten Königreich: ein einziger auf Rechtsfragen beschränkter Rechtsbehelf.