Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In Unterhaltssachen umfaßt der Begriff „Gericht“ auch dänische, isländische und norwegische Verwaltungsbehörden.

In Zivil- und Handelssachen umfaßt der Begriff „Gericht“ auch das finnische „ulosotonhaltija/överexekutor“.