REGISTRIERUNG
Das vorliegende Abkommen, dessen Anhang I und jede Abänderung sind der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zur Registrierung bekanntzugeben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Das vorliegende Abkommen, dessen Anhang I und jede Abänderung sind der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zur Registrierung bekanntzugeben.