Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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TRANSITVERKEHR

Die Fluggäste, die sich auf der Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines Vertragschließenden Teiles befinden, unterliegen nur einer sehr vereinfachten Kontrolle. Gepäck und Waren im direkten Transitverkehr sind von Zöllen und anderen ähnlichen Abgaben befreit.