Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anpassung an multilaterale Abkommen

Im Falle des Abschlusses eines multilateralen Abkommens, durch das beide Vertragschließende Teile gebunden werden, wird das vorliegende Abkommen und dessen Anhang in der Weise geändert, daß es den Bestimmungen eines solchen Abkommens entspricht.