REGISTRIERUNG DES ABKOMMENS UND DER ABÄNDERUNGEN
Dieses Abkommen und alle späteren Abänderungen davon sind von den Vertragsparteien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zur Registrierung vorzulegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
REGISTRIERUNG DES ABKOMMENS UND DER ABÄNDERUNGEN
Dieses Abkommen und alle späteren Abänderungen davon sind von den Vertragsparteien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zur Registrierung vorzulegen.