Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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REGISTRIERUNG DES ABKOMMENS UND DER ABÄNDERUNGEN

Dieses Abkommen und alle späteren Abänderungen davon sind von den Vertragsparteien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zur Registrierung vorzulegen.