Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang.

Flugstreckenplan.

I. Österreichische Fluglinien

 

 

 

 

 

 

Abbildung aus dem RIS-Dokument

der Bundesrepublik

 

Abbildung aus dem RIS-Dokument

 

 

Deutschland

oder

 

A. Österreich über

Frankreich

oder

nach Madrid

 

Zwischenpunkte in

Italien

oder

 

 

der Schweiz

 

 

und

 

 

 

 

 

 

Abbildung aus dem RIS-Dokument

der Bundesrepublik

 

Abbildung aus dem RIS-Dokument

 

 

Deutschland

oder

 

B. Österreich über

Frankreich

oder

nach Barcelona

 

Zwischenpunkte in

Italien

oder

 

 

der Schweiz

 

 

ohne Rechte der 5. Luftfreiheit zwischen den Zwischenpunkten und Madrid und Barcelona.

II. Spanische Fluglinien

 

 

 

 

 

 

Abbildung aus dem RIS-Dokument

der Bundesrepublik

 

Abbildung aus dem RIS-Dokument

 

 

Deutschland

oder

 

A. Spanien über

Frankreich

oder

nach Wien

 

Zwischenpunkte in

Italien

oder

 

 

der Schweiz

 

 

und

 

 

 

 

 

 

Abbildung aus dem RIS-Dokument

der Bundesrepublik

 

Abbildung aus dem RIS-Dokument

 

 

Deutschland

oder

 

B. Spanien über

Frankreich

oder

nach Salzburg

 

Zwischenpunkte in

Italien

oder

 

 

der Schweiz

 

 

ohne Rechte der 5. Luftfreiheit zwischen den Zwischenpunkten und Wien und Salzburg.