Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

ARTIKEL XVII

Dieses Abkommen samt Anhang tritt sechzig Tage nach dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die Unterfertigten, von der Österreichischen Bundesregierung bzw. dem Ministerrat der Sozialistischen Republik der Burmesischen Union ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Rangoon, am 3. Dezember 1976 in zweifacher Urschrift in englischer Sprache.