Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Multilaterale Übereinkommen

Tritt ein allgemeines multilaterales Luftfahrtübereinkommen für beide Vertragsparteien in Kraft, so haben die Bestimmungen eines solchen Übereinkommens Vorrang. Zwecks Feststellung, inwieweit das vorliegende Abkommen durch die Bestimmungen des multilateralen Übereinkommens betroffen ist, können Beratungen gemäß dieses Abkommens abgehalten werden.