Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Beratungen

Im Geiste einer engen Zusammenarbeit sollen die Luftfahrtbehörden der Vertragschließenden Teile von Zeit zu Zeit in Beratungen eintreten, um die zufriedenstellende Anwendung und Erfüllung der Bestimmungen des vorliegenden Abkommens und dessen Anhanges zu gewährleisten.