Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendbarkeit von multilateralen Verträgen oder Übereinkommen

Wenn eine Bestimmung des Abkommens einer Verpflichtung, die eine der Vertragsparteien gegenüber einer dritten Partei haben mag, widerspricht, werden beide Vertragsparteien in Beratungen gemäß eintreten, um das Abkommen mit dem Ziel, jeden solchen Widerspruch sobald als möglich aufzulösen, abzuändern.