Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Angleichung an multilaterale Übereinkommen

Tritt eine allgemeine multilaterale Luftverkehrskonvention oder – übereinkunft für beide Parteien in Kraft, ist das vorliegende Abkommen so abzuändern, daß es den Bestimmungen dieser Konvention oder Übereinkunft entspricht.