Artikel XV
Registrierung
Dieses Abkommen und alle Änderungen desselben sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu registrieren.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Dieses Abkommen und alle Änderungen desselben sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu registrieren.