Beratung
Im Geiste enger Zusammenarbeit werden die Luftfahrtbehörden der beiden Vertragsparteien regelmäßig ihre Ansichten über die Anwendung und Auslegung des vorliegenden Abkommens austauschen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beratung
Im Geiste enger Zusammenarbeit werden die Luftfahrtbehörden der beiden Vertragsparteien regelmäßig ihre Ansichten über die Anwendung und Auslegung des vorliegenden Abkommens austauschen.