Anpassung an multilaterale Abkommen
Das vorliegende Abkommen und sein Flugstreckenplan werden in der Weise abgeändert, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, das für beide Vertragsparteien verbindlich wird, entsprechen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anpassung an multilaterale Abkommen
Das vorliegende Abkommen und sein Flugstreckenplan werden in der Weise abgeändert, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, das für beide Vertragsparteien verbindlich wird, entsprechen.