Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anpassung an multilaterale Abkommen

Das vorliegende Abkommen und sein Flugstreckenplan werden in der Weise abgeändert, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, das für beide Vertragsparteien verbindlich wird, entsprechen.