Artikel IX
Dieses Abkommen sowie jede Abänderung desselben wird bei der durch das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt geschaffenen Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation registriert.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel IX
Dieses Abkommen sowie jede Abänderung desselben wird bei der durch das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt geschaffenen Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation registriert.