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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 23/1971

Präambel/Promulgationsklausel

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*) Siehe BGBl. Nr. 154/1953 und 94/1956

ABÄNDERUNGSPROTOKOLL

Anläßlich von Verhandlungen, die am 13. März 1970 zwischen den Luftfahrtbehörden des Großherzogtums Luxemburg und der Republik Österreich in Wien stattfanden, wurde gemäß Art. X lit. c des Luftverkehrsabkommens zwischen Österreich und Luxemburg vereinbart:

(Anm.: es folgt der Text der Abänderung.)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 23/1971 · Stammfassung

Fassungen ab: 29.01.1971

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 23/1971

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