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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 56/1964

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Dieses Übereinkommen wurde durch Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft in Brüssel und dem Belgischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel vom 23. Dezember 1963 abgeschlossen.

Die Österreichische Bundesregierung und die Belgische Regierung sind im Sinne des Artikels X des Luftverkehrsabkommens zwischen Österreich und Belgien vom 7. Jänner 1955, BGBl. Nr. 41, in der Fassung des Übereinkommens vom 29. Dezember 1955, BGBl. Nr. 93/1956, übereinkommen, den Abschnitt D des Anhanges dieses Abkommens durch folgenden Wortlaut zu ersetzen.

(Anm.: Es folgt der Text der Abänderung.)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 56/1964 · Stammfassung

Fassungen ab: 04.04.1964

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 56/1964

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