Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Hat ein Vertragsstaat die Forderung eingezogen, so ist der Betrag innerhalb kürzester Frist an EUROCONTROL auszuzahlen. EUROCONTROL verfährt in diesem Fall nach . Die dem Vertragsstaat entstandenen Einziehungskosten werden von EUROCONTROL getragen.