Nach Mitteilung des Generalsekretariats der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) hat Saudi-Arabien am 12. Dezember 1983 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll über eine Änderung des Art. 50 (a) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 194/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 324/1983) hinterlegt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 426/1987
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 426/1987 · Stammfassung
Fassungen ab: 03.09.1987
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 426/1987 ↗
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