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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 244/1971

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation haben folgende Staaten das Protokoll über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 106/1957, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 292/1968) ratifiziert:

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde

Bulgarien 16. Dezember 1969

Mauritius 1. September 1970

Ungarn 30. Oktober 1970

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 244/1971 · Stammfassung

Fassungen ab: 09.07.1971

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 244/1971

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