Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufhebung des Stimmrechtes

Die Versammlung kann das Stimmrecht eines Vertragsstaates, der seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Organisation innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht nachkommt, in der Versammlung und im Rat aufheben.