Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erste Tagung der Versammlung

Die erste Tagung der Versammlung ist vom Interimsrat der vorgenannten Vorläufigen Organisation einzuberufen, sobald das Abkommen in Kraft getreten ist, und findet zu einem Zeitpunkt und an einem Ort statt, die vom Interimsrat zu bestimmen sind.