Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anerkennung bestehender Normen für die Befähigung des Luftfahrtpersonals

Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten nicht für Personen, deren Ausweise ursprünglich vor Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Annahme einer internationalen Norm für die Befähigung dieses Personals ausgestellt wurden; sie gelten jedoch auf jeden Fall für alle Personen, deren Ausweise fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Annahme dieser Norm noch gültig sind.