Gartenbau
. Die Betriebsausgaben aus Gartenbau (§ 49 BewG. 1955) sind unter sinngemäßer Anwendung des zu berechnen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gartenbau
. Die Betriebsausgaben aus Gartenbau (§ 49 BewG. 1955) sind unter sinngemäßer Anwendung des zu berechnen.