Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten/Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 1999, in Kraft. Gleichzeitig tritt das Steiermärkische Landespersonalvertretungsgesetz, LGBl. Nr. 5/1990, außer Kraft.

(2) tritt mit Beginn der nächsten Wahlperiode, spätestens jedoch mit 1. Juli 2000, in Kraft. Gleichzeitig tritt des Steiermärkischen Landespersonalvertretungsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1990, außer Kraft.