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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rückstandshöchstgehalte

. Für Tätigkeiten der Agentur in Vollziehung der in angeführten hoheitlichen Aufgaben ist eine Gebühr nach Maßgabe eines Tarifes () zu entrichten, den die Agentur mit Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit und des Bundesministers für Finanzen kostendeckend festzusetzen hat. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern innerhalb einer Frist von einem Monat ab Einlangen im jeweiligen Ressort kein schriftlicher Widerspruch durch zumindest einen der angeführten Bundesminister erfolgt. In diesem Tarif können Vorschriften über die Einhebung der Gebühr, insbesondere über den Zeitpunkt der Entrichtung, vorgesehen werden. Der Tarif ist in den „Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit“ gemäß kundzumachen.