Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausbildungsstellen

. Als Ausbildungsstellen gelten insbesondere:

1. die für die amtliche Kontrolle zuständige Behörde (Dienststelle),

2. die Agentur sowie die Untersuchungsanstalten der Länder,

3. die Akademie der Agentur (AGES-Akademie), einschlägige Universitäten sowie einschlägige Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Interessenvertretungen der Berufsgruppen und

4. das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.