6. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
Kundmachung der theoretischen Ausbildungslehrgänge
. Die Ausbildungslehrgänge sind mindestens drei Monate vorher im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zu verlautbaren.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
6. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
Kundmachung der theoretischen Ausbildungslehrgänge
. Die Ausbildungslehrgänge sind mindestens drei Monate vorher im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zu verlautbaren.