Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

Kundmachung der theoretischen Ausbildungslehrgänge

. Die Ausbildungslehrgänge sind mindestens drei Monate vorher im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zu verlautbaren.