Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Nachweis der praktischen Ausbildung

. Der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der Ausbildungstelle. Er umfasst die Art, Dauer und den Umfang der praktischen Ausbildung. Eine nachvollziehbare detaillierte Dokumentation liegt an der Ausbildungsstelle auf.