Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2a

Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Tierärzte

(Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Hygienekontrollen)

Die in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.

Ausbildungsdauer insgesamt: 274 UE

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 200 UE (80 UE im Falle der vertieften Ausbildung im Bereich der Lebensmittelsicherheit im Rahmen des Veterinärmedizinischen Studiums)

Ausbildungsinhalte:

Praktische Anwendung in Schlachtbetrieben, Zerlegungsbetrieben, Wildbearbeitungsbetrieben,Kühlhäusern und Fleischverarbeitungsbetrieben der im theoretischen Teil vermittelten Wissensinhalte.

Relevante Schulungen während der tierärztlichen Ausbildung können bei der praktischen Ausbildung berücksichtigt werden.

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer 74 UE

Ausbildungsinhalte:

1. Rechtsbestimmungen

2. Internationale Organisationen

3. Lebensmitteltechnologie und -verarbeitung

4. Lebensmittelsicherheit

5. Überwachung und Statistik

6. TSE und tierische Nebenprodukte

7. Tierschutz

8. Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche

9. Amtliche Kontrollen

Die theoretische Ausbildung kann durch die Absolvierung der vertieften Ausbildung im Rahmen des veterinärmedizinischen Studiums ganz oder teilweise ersetzt werden.