2. Abschnitt
DIENSTVERHÄLTNIS
Ernennung
Begriff
. Ernennung ist die bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Abschnitt
DIENSTVERHÄLTNIS
Ernennung
Begriff
. Ernennung ist die bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle.