Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges

. Der Lehrer, über den zweimal aufeinanderfolgend die Feststellung getroffen worden ist, daß er den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat, ist mit Rechtskraft der zweiten Feststellung entlassen.