. Der Beschluss über die die Ab- und Zuschreibung ergeht auf Grund dieser Beurkundung und des dem Anmeldungsbogen zugrundeliegenden Planes. Eines Nachweises der Zustimmung der Eigentümer oder der Buchberechtigten bedarf es nicht.
Schriftgröße: 100 %
Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 30.04.2012.
Heutige Fassung öffnen