Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt II

Umsatzsteuer

. Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn kann nur bei Betätigungen im Sinne des , nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .