Abschnitt II
Umsatzsteuer
. Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn kann nur bei Betätigungen im Sinne des , nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt II
Umsatzsteuer
. Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn kann nur bei Betätigungen im Sinne des , nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .