Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Halter eines Luftfahrzeuges

. Halter eines Zivilluftfahrzeuges ist, wer das Zivilluftfahrzeug auf eigene Rechnung betreibt und jene Verfügungsmacht darüber besitzt, die ein solcher Betrieb voraussetzt.